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   OLG Celle, 29.08.1996 - 9 W 88/96   

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OLG Celle, 29.08.1996 - 9 W 88/96 (https://dejure.org/1996,9195)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.08.1996 - 9 W 88/96 (https://dejure.org/1996,9195)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. August 1996 - 9 W 88/96 (https://dejure.org/1996,9195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 532
  • NJ 1997, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auch eine bemittelte Partei führt vernünftigerweise nur aussichtsreiche und nicht mutwillige Prozesse (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2004, vor § 114 Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 347, 357; OLG Celle, NJW 1997, 532).

    Schließlich wird für Unterhaltsansprüche jedenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass bei dem in Anspruch Genommenen in Zukunft wieder etwas zu holen ist (vgl. zum Ganzen Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rz. 416 und 477; Stein/Jonas, a.a.O.; Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 114, Anm. B IV b; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503: Keine dauerhafte Aussichtslosigkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber mittellosem, aber noch jungem Unterhaltsschuldner; OLG Celle, NJW 1997, 532: Keine PKH für Klage gegen einen Schuldner, der sich auf den Philippinen aufhält und im Inland über kein Vermögen verfügt; OLG Köln, JurBüro 1991, 257: Keine PKH bei Klage gegen Sozialhilfeempfänger; OLG Hamm, JurBüro 1997, 1557: Keine Mutwilligkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber einem Schuldner, der eine stattliche Versicherung abgelegt hat).

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Prozesskostenhilfe ist wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur dann zu versagen, wenn die Aussichtslosigkeit der Vollstreckung endgültig beziehungsweise dauernd oder zumindest auf unabsehbare Zeit feststeht und dem Gläubiger kein Rechtsnachteil zum Beispiel durch Verjährung oder durch Zeitablauf bedingte Beweisschwierigkeiten droht (OLG Düsseldorf, 23.12.2003, 8 W 0781/03, 8 W 781/03, JurBüro 2004, S. 147 ; OLG Hamm, 10.11.98, 29 W 118/98, NJW-RR 1999, S. 1737; OLG Celle 29.08.1996, 9 W 88/96, NJW 1997, S. 532).
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